Tarifstrukturen

Tarifstrukturen für freischaffende Musiker*innen

   

„Grundsätzlich ist der VfM bestrebt, sich an Tarifstrukturen zu orientieren, die von namhaften Institutionen wie z.B. ver.di oder dem DTKV vorgeschlagen werden. Diese Strukturen sollen vor allem im pädagogischen Bereich, im Theaterbetrieb und bei Konzertveranstaltungen zur Anwendung kommen“.

Im gesellschaftlichen Einvernehmen wurde mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns für abhängige Beschäftigte deutlich, dass möglichst niemand mit einem Stundensatz unterhalb einer fixen Grenze abgespeist werden soll.

Arbeit- bzw. Auftraggeber versuchen leider immer wieder, Leistungen zu niedrigen Kosten über Werk- oder Dienstverträge in den tariflich ungeschützten Bereich des Arbeitsmarktes an Selbstständige oder Scheinselbstständige auszulagern.

 

Damit den freien Musikern*innen aus dieser Situation keine Nachteile erwachsen, liegt eine Forderung nach Mindesthonoraren für Soloselbstständige allein deshalb auf der Hand, um diese offene Flanke zu schützen. Entsprechend sollte diese Forderung auch immer wieder in Politik, Parteien, Gewerkschaften und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen erhoben und diskutiert werden.

 

Es ist dringend nötig, ähnlich definierte allgemeine Untergrenzen der Vergütung und Tarifstrukturen für freie Musikern*innen anzustreben. Denn den Wert der eigenen Leistung zu definieren, war und ist für freischaffende Musiker*innen immer schwierig. Sie laufen Gefahr, daß andere den Wert ihrer Leistung bestimmen und eben diese Anderen die Leistung der Künstler*innen im eigenen Interesse bewusst falsch einordnen.

Die Folge davon ist, dass die Honorare sinken, die Protagonisten sich und der Branche durch eben dieses Preisdumping erheblichen Schaden zufügen.

 

Die freien Musiker *innen sollten gemeinsam dafür sorgen, dass ihre erbrachte Leistung adäquat bezahlt wird und nicht nur dem Auftraggeber nutzt.

Man könnte mit Tarifstrukturen die angesprochenen Probleme wie Honorardumping, Prekarität unter Selbstständigen, Schmutzkonkurrenz und Missbrauch von Werkverträgen vielleicht nicht auf einen Schlag lösen, aber doch entscheidend eingrenzen.

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